Nach IFRS 8 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, bestimmte Informationen wie beispielsweise Umsatz und Vermögen differenziert für ihre Geschäftssegmente bzw. -sparten zu veröffentlichen. Im HGB sind dagegen nur fragmentarische Regelungen zur Segmentberichterstattung enthalten, weshalb entsprechende Angaben – insbesondere in der Berichterstattung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) – nur selten vorgefunden werden. Insoweit begrenzen sich auch die Reportingschwerpunkte häufig lediglich auf aggregierte Informationen, die das Unternehmen eher global betrachten und damit einem umfassenden Informationszweck des Berichtswesens nur unzureichend Rechnung tragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-07 |
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