Bilanzierende Mitunternehmerschaften müssen in der vorerst letzten Ausbaustufe der E-Bilanz zusätzlich zu den bisher notwendigen Daten nun auch detaillierte Informationen über die Kapitalkontenentwicklung einreichen. Die hierfür verpflichtend zu nutzende Datenstruktur wurde seitens der Finanzverwaltung überarbeitet und in die Taxonomie 5.3 integriert. Insbesondere für größere Publikumsgesellschaften kann die Umstellung und Anpassung an die neuen Anforderungen einen erheblichen Aufwand verursachen. Denn im Rahmen der E-Bilanz ist zukünftig für diejenigen Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, für jeden Beteiligten eine individuelle Kapitalkontenentwicklung zu übermitteln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-10 |
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