Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.11.2014 zu „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ beschreibt die Finanzverwaltung, welche Vorgaben für IT-gestützte Buchführungsprozesse künftig gelten. Dabei nehmen die Anforderungen an die Aufbewahrung einen breiten Raum ein. Die wichtigsten Anforderungen an die elektronische Archivierung unter GoBD-Aspekten sind in zehn Merksätzen in dem Leitfaden „Elektronische Archivierung und GoBD“ dargestellt, die seitens des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (bitkom) in Kooperation mit dem Verband elektronische Rechnung (VeR) entstanden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-07 |
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