Kapitalflussrechnungen stellen nicht nur im Konzernabschluss einen Pflichtbestandteil und im Einzelabschluss ein extern ableitbares Analyseinstrument dar – sie werden häufig auch als internes Steuerungsinstrument eingesetzt. Während durch den weitgehenden Ausschluss von Einschätzungs- und Bewertungsspielräumen kaum Möglichkeiten der bilanzpolitischen Beeinflussung gegeben sind, kann durch die Gliederung Einfluss auf die zentralen Kennzahlen genommen werden. Daher ist es von großer Bedeutung, dass mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 21 eine geänderte Gliederung für Konzern-Kapitalflussrechnungen empfohlen wird, was Auswirkungen bis hin zu internen Steuerungssystemen haben kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-23 |
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