In Unternehmenskrisen wird wiederholt die Frage gestellt, warum trotz vorhandenem Berichtswesen die Entstehung der Krise nicht bemerkt wurde, oder noch schlimmer: warum nicht entschlossen gegengesteuert wurde. Wenn vorausgesetzt werden kann, dass das vorhandene Berichtswesen den Anforderungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) genügt und ein zutreffendes Bild des Unternehmens zeichnet, ist zu erfragen, welchen besonderen Anforderungen ein Berichtswesen genügen muss, wenn es bei der Beseitigung einer Krisensituation helfen soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-17 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.