§ 8 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet Unternehmen dazu, bis zum 5.12.2015 ein Energieaudit durchzuführen. Diese Regelung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem Merkblatt vom Juli dieses Jahres näher beschrieben. Dieser Beitrag fasst die Auffassung des BAFA zusammen und stellt dar, was ein Energieaudit ist, wer ein Energieaudit durchzuführen hat und wie betroffene Unternehmen mit dem neuen Gesetz umgehen sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-07 |
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