Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat kürzlich zu Dokumentationspflichten umfassend Stellung genommen: Die am 14.11.2014 veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ enthalten wesentliche Änderungen der Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit elektronisch geführter Aufzeichnungen im Unternehmen. Im Folgenden werden wesentliche Neuerungen sowie Handlungsempfehlungen im Umgang mit den GoBD im Überblick dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-930X.2015.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-930X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-22 |
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